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BGH, 10.01.2023 - 1 StR 358/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB; § 242 Abs. 1 StGB
Strafzumessung (Wert einer entwendeten Sache: ausschließliche Relevanz des Verkehrswerts zum Zeitpunkt der Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Objektiver Verkehrswert der gestohlenen Sache zum Zeitpunkt der Tat als ein taugliches Strafzumessungskriterium
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Objektiver Verkehrswert der gestohlenen Sache zum Zeitpunkt der Tat als ein taugliches Strafzumessungskriterium
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 02.05.2022 - 1 KLs 34 Js 17163/21
- BGH, 10.01.2023 - 1 StR 358/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.2017 - 3 StR 136/17
Bestimmung des Erfolgsunwertes bei Diebstahlstaten: Objektiver Verkehrswert der …
Auszug aus BGH, 10.01.2023 - 1 StR 358/22
Hierbei hat sie aber außer Betracht gelassen, dass allein der objektive Verkehrswert der gestohlenen Sache zum Zeitpunkt der Tat ein taugliches Strafzumessungskriterium darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 3 StR 136/17 mwN).
- BGH, 19.04.2023 - 1 StR 78/23
Einziehung von Wertersatz (maßgeblich Wert des erlangten Gegenstands zum …
Maßgeblich für die Bestimmung des Wertes der durch die Tat erlangten Vermögenswerte und daran anknüpfend des der Einziehung unterliegenden Geldbetrages i.S.d. § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB ist der Verkehrswert der Sache im Zeitpunkt der Erlangung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 6 StR 519/22 Rn. 2 ff.; vom 10. Januar 2023 - 1 StR 358/22 Rn. 4 …und vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 386/20 Rn. 2; je mwN).